Der Betrieb von Solaranlagen (Balkon PV-Anlagen) sind unter folgenden Vorrausetzungen/Bedingungen gestattet:
- Es ist ein Bauantrag über den Vorstand an den Stadtverband einzureichen. Der Aufbau der Anlage vor Genehmigung durch den Stadtverband ist nicht gestattet.
- Der erzeugte Strom darf nur für Arbeitsstrom in der Parzelle genutzt werden (Insel-Lösung).
- Der erzeugte Strom darf nicht in das Vereinsnetz eingespeist werden.
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