Der Betrieb von Solaranlagen (Balkon PV-Anlagen) sind unter folgenden Vorrausetzungen/Bedingungen gestattet:

  1. Es ist ein Bauantrag über den Vorstand an den Stadtverband einzureichen. Der Aufbau der Anlage vor Genehmigung durch den Stadtverband ist nicht gestattet.
  2. Der erzeugte Strom darf nur für Arbeitsstrom in der Parzelle genutzt werden (Insel-Lösung).
  3. Der erzeugte Strom darf nicht in das Vereinsnetz eingespeist werden.

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